Lüftungsanlage ist Pflicht?
Nicht aus der Luft gegriffen!
Die heutige luftdichte Bauweise neuer Häuser hat besonders in windschwachen Lagen einen niedrigen Luftwechsel zur Folge. Dadurch besteht Gefahr, dass sich Schimmelpilze bilden. Bei Gebäuden mit geringem Wärmschutz muss dagegen eine relative Luftfeuchte von über 50 % vermieden werden, um Schimmelpilze zu verhindern.
Da eine regelmäßige Stoßlüftung nicht praktikabel ist – denn wer will schon nachts dafür aufstehen –, kommt der Lüftung hier eine besondere Rolle zu.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die meisten Neubauten und sanierten Altbauten in Zukunft über eine nutzerunabhängige Lüftungseinrichtung verfügen müssen. Eine weitere wichtige Anforderung lautet, dass für alle Neubauten oder zu sanierenden Gebäude ein Lüftungskonzept zu planen ist.
Gute Gründe also, die für einen Spezialisten für Lüftungstechnik sprechen: Volker Heinzmann.
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Edelstahl-Ansaugsäule eines Erdwärmetauschers
Vorteile eines Erdwärmetauschers:
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